Der Weg in die EU für Nicht-EU-Investoren
Das Abgeordnetenhaus Spaniens verabschiedete schon 2013 das neue Gesetz bezüglich der Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Investoren. So wird die Aufenthaltsgenehmigung beim Kauf von Immobilien in Spanien mit einem Wert (Kaufpreis) von mindestens 500.000 € wesentlich erleichtert und auch schneller ausgestellt. Diese Maßnahme soll helfen ausländische Investitionen in Spanien zu fördern und wird "Goldene Visa" genannt.
Die so gennante “Goldene Visa” ist im Jahr 2014 schon in Kraft getreten und solle eine große erwartete Anzahl von Investoren, vor allem aus Asien, Russland und dem Nahen Osten anziehen (wie
bereits in Portugal und Zypern zu sehen ist).
Nicht-EU-Bürger, die eine Investition in eine Gewerbefläche, in ein Haus oder in ein Grundstück von mindestens 500.000 EUR vornehmen, dürfen nach dem neuen Gesetz in Spanien
leben. Des weiteren sind diese Investoren bzw. Besitzer der Goldenen Visa dazu befugt, innerhalb der 26 Länder des Schengen-Raums ohne
Beschänkungen frei zu reisen.
Der Schengen-Raum
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